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AGB IT-Dienstleistungen - ScalerIT
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualsoftware-Projekte und IT-Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen und Individualsoftware-Projekte der Firma ScalerIT. Für Hosting-Leistungen gelten ergänzend die AGB Hosting, für Hardware-Lieferungen die AGB Hardware.
§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über IT-Dienstleistungen, insbesondere die Konzeption, Entwicklung und Anpassung von Individualsoftware, zwischen ScalerIT, Hintergasse 21, D-64823 Groß-Umstadt (nachfolgend „wir“), und dem Auftraggeber.
(2) Unsere Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung) haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Ob eine Leistung als Werkvertrag (mit geschuldetem Erfolg und Abnahme, §§ 631 ff. BGB) oder als Dienstvertrag (mit Vergütung nach Zeitaufwand, ohne geschuldeten Erfolg, §§ 611 ff. BGB) erbracht wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Enthält diese keine ausdrückliche Einordnung, gilt die Leistung als Dienstvertrag mit Vergütung nach dokumentiertem Zeitaufwand, es sei denn, es wurde ein konkret abgegrenztes Werk zu einem Festpreis vereinbart.
§2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Die im jeweiligen Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung bzw. das Pflichtenheft wird Bestandteil des Vertrags und geht den Regelungen dieser AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt uns die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und einen erreichbaren Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand zu unseren jeweils gültigen Sätzen vergütet.
§4 Leistungserbringung und Abnahme
(1) Bei als Werkvertrag vereinbarten Leistungen zeigen wir dem Auftraggeber die Fertigstellung des Werks an und fordern ihn zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Tage, und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete Mängel.
(2) Nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb der gesetzten Frist trotz Aufforderung nicht ab, ohne mindestens einen Mangel zu benennen, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Rechtsfolge weisen wir bei der Abnahmeaufforderung gesondert hin.
(3) Bei als Dienstvertrag vereinbarten Leistungen ist keine Abnahme geschuldet; wir stellen die erbrachten Leistungen regelmäßig anhand des dokumentierten Zeitaufwands in Rechnung.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise (Festpreis oder Stunden-/Tagessatz). Wir weisen gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.
(2) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei umfangreicheren Projekten können Abschlagszahlungen nach Erreichen vereinbarter Meilensteine vereinbart werden.
(4) Soweit ein Auftrag ausnahmsweise vollständig über eine Online-Bestellstrecke mit Bestellbutton abgeschlossen wird, gelten ergänzend die besonderen Pflichten der §§ 312i ff. BGB, insbesondere die eindeutige Kennzeichnung des Bestellbuttons als zahlungspflichtige Bestellung.
§6 Nutzungsrechte an der entwickelten Software
(1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, räumen wir dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn individuell entwickelten Software ein.
(2) Rechte an von uns bereits vor oder unabhängig vom Projekt entwickelten Bestandteilen (z. B. eigene Frameworks, Bibliotheken, generische Module) verbleiben bei uns bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Gesamtsoftware eingeräumt.
(3) Die Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
§7 Gewährleistung
(1) Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme, gegenüber Unternehmern abweichend ein Jahr ab Abnahme; ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(2) Bei Dienstverträgen erbringen wir unsere Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Softwareentwicklung; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, eine erfolgsbezogene Gewährleistung besteht daher nicht.
§8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur insoweit, als der Schaden auch bei regelmäßiger, den Umständen angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§10 Hosting durch ScalerIT
Übernehmen wir im Rahmen eines Projekts zusätzlich den Betrieb (Hosting) der entwickelten Software, gelten hierfür ergänzend die AGB Hosting.
§11 Kündigung
(1) Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Uns steht in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zu. Sofern nicht im Einzelfall ein anderer Betrag nachgewiesen wird, pauschalieren wir die ersparten Aufwendungen auf 30 % der auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer ersparter Aufwendungen, uns der Nachweis eines höheren Betrags vorbehalten.
(2) Bei Dienstverträgen kann jede Partei ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums kündigen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB bzw. § 648a BGB) bleibt unberührt.
§12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung. Soweit wir im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten (z. B. bei Hosting oder Wartung), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst, es sei denn, die Änderung wird individuell zwischen den Parteien ausgehandelt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern bleibt der gesetzliche Gerichtsstand unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Juli 2026
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